Autofahren mit einer Hand


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In Deutschland leben um die sieben Millionen Menschen im führerscheinfähigen Alter, die schwerbehindert sind und ein Fahrzeug steuern. Autohersteller liefern Entsprechendes ab Werk. Auch externe Unternehmen bauen Autos nachträglich um.

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Marion Meiers linker Arm ist gelähmt. Trotz dieser körperlichen Beeinträchtigung möchte die junge Frau weiterhin das Lenkrad im eigenen Auto selbst in die Hand nehmen. Geht denn das? Einige Autobauer und Umbau-Unternehmen offerieren ein breites Spektrum an Lösungen. So liefern etwa VW und Ford bereits behindertengerechte Fahrzeuge ab Werk. Der Kölner Autobauer verkaufte 2013 mehr als 5.000 Fahrzeuge für Menschen mit einem Handicap. Menschen ab einem Grad der Behinderung von 20 können bei den teilnehmenden Ford-Partnern gegen Vorlage der amtlichen Bescheinigung über den Grad der Behinderung bis zu 25 Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ford beim Kauf eines Neuwagens erhalten. Das beliebteste Modell ist mit fast 33 Prozent der Ford Kuga, dicht gefolgt vom B-Max.
VW bietet eines der umfangreichsten Angebote an Fahr- und Bedienhilfen ab Werk. Beim Kauf eines fabrikneuen VW-Fahrzeugs gibt es bis zum 31. 12. 2015 einen Nachlass von 15 Prozent auf dem Listenpreis – inklusive
Fahrhilfe. Die Aktion umfasst nahezu alle Pkw-Modelle der Marke VW. Nachlass-berechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Ferner zählen dazu Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

Marion Meier ließ sich in ihr Fahrzeug einen stabilisierten Lenkrad Drehknauf mit Multifunktionen einbauen. Sie wählte den ganz sicheren Weg, nahm nochmals Fahrstunden, um sicher zu sein und auch um zu beweisen, dass sie die hohen Anforderungen im Straßenverkehr bewältigt. Zudem ließ sie sich von Ärzten auf ihre Konzentration und Kondition testen. Sie wollte herausfinden, ob sie auch lange Fahrstrecken mit ihrem neuen Fahrzeug meistert.

Die Finanzierung zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungs-bedingte Zusatzausstattung oder zur Erlangung einer Fahrerlaubnis kann im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV) unterstützt werden. Dabei sind verschiedene Kostenträger zuständig. Die Krankenkassen kommen dabei nicht in Frage. Die Leistungsgewährung der Kfz-HV setzt voraus, dass der Behinderte nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Ferner muss der Behinderte ein Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet sein, dass ein Dritter das Fahrzeug für ihn führt. Ferner: Der Behinderte darf nicht schon über ein Kraftfahrzeug verfügen, dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist.

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