Fahrschulen: Behindertenausbildung


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Es kann jeden treffen! Ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall, und plötzlich sitzt man im Rollstuhl oder Gliedmaßen mussten amputiert werden. Das abrupte und endgültige Ende der individuellen Mobilität? Nicht unbedingt. Mit speziellen Anbauten am Pkw und der richtigen Fahrschulausbildung können auch Menschen mit schwerem Handicap wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

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Fahrlehrer Hermann Frisch kann an das Lenkrad an unterschiedlichen Positionen – je nach Art der Behinderung des Schülers – verschiedene Handbediengeräte aufstecken.

Nur 168 der knapp 13.000 deutschen Fahrschulen finden sich aktuell auf einer Liste der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unter der Überschrift „Behindertenausbildung“. Eine davon gehört Hermann Frisch aus Münster. Der 63-Jährige ist seit 40 Jahren mit Herzblut Fahrlehrer, und so liegen ihm Männer und Frauen mit Handicap besonders am Herzen. Er erzählt von einem Taubstummen, der bei einer Alkoholfahrt erwischt worden war. Es stellte sich heraus, dass er schlichtweg nicht wusste, dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenpassen. Die entsprechenden Fragen bei der Prüfung hatte er nie gelesen, weil ihm auch niemand etwas dazu erklären konnte. Er hatte mit seinem fotografischen Gedächtnis alle Fragebögen abgespeichert, wusste, wo welches Häkchen gesetzt werden musste.

So etwas gibt es bei Hermann Frisch nicht. Der Münsteraner beherrscht die Gebärdensprache und lässt nicht locker, bis seine Schüler auch wirklich den Sinn der Regeln verstehen. Da kann es bis zur Theorieprüfung auch mal drei Jahre dauern, denn Taubstumme müssen sich jedes Wort hart erarbeiten, da sie durch ihre Gehörlosigkeit nur einen begrenzten Wortschatz haben. Hinterm Steuer dann in der Fahrausbildung ein weiteres Problem. Sie hören nicht, wann sie schalten müssen. Mit dem „Popometer“ als Sinneswahrnehmung gelingt das aber auch. Das Bemerken von Polizei- und Rettungsfahrzeugen ist dagegen unproblematischer als man vermutet. Zwar können Taube das Martinshorn nicht hören. „Das Blaulicht sehen die aber viel eher als Hörende“, kontert Frisch, denn die verbleibenden Sinnesorgane seien viel sensibler.

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Gestänge wirken auf die beiden Fußpedale, sodass der Fahrer mit der rechten Hand Gas geben und bremsen kann

Zwei seiner Fahrschulwagen kann Frisch mit wenigen Handgriffen für Handicap-Fahrer umbauen und entsprechend wieder zurückrüsten. Die Fahrzeuge haben selbstverständlich Automatikgetriebe. Es greift ein Gestänge auf Gaspedal und Bremse, sodass beide mit der rechten Hand bedient werden können. In verschiedene Halterungen am Lenkrad können Handbediengeräte eingesteckt werden, die mittels Infrarotsensor wichtige Funktionen wie blinken, Scheiben wischen oder hupen auslösen können und zudem das Drehen des Lenkrades erleichtern. Da kommen schnell mal 5.000 Euro zusammen. Alles muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein und ist auch Bestandteil der Hauptuntersuchung.

„Es gibt in der Fahrlehrerausbildung keinen Bereich Handicap“, erklärt Frisch. Und so gibt es Kollegen, die vom Fahrschüler erst einmal verlangen, dass er sich das passende Auto kauft: „Sie brauchen es ja sowieso…“. Doch die doppelte Pedalerie auf der Beifahrerseite braucht anschließend bestimmt kein Behinderter!

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Gas geben mit dem linken Fuß verlangt einem Umschüler einiges ab. Das reguläre Gaspedal ist hierbei mechanisch blockiert.

Wer nach einem Schlaganfall rechtsseitig gelähmt ist, kann sich von Hermann Frisch auf das Gas geben mit dem linken Fuß umschulen lassen. Ein Spezialgestänge legt das reguläre Pedal still und hat eine neue Fußtaste links neben dem Bremspedal. Was für einen Fahranfänger kein Problem ist, stellt einen Führerscheinbesitzer vor ganz, ganz große Schwierigkeiten. Jahrelang wurde mit links beherzt die Kupplung getreten. Mindestens sechs Fahrstunden schreibt daher der Gesetzgeber in einem solchen Fall vor. Doch Hermann Frischs Erfahrung zeigt, dass es minimal zehn Stunden sein sollten. Eine Fahrschülerin, die nicht auf ihn hören wollte, hat das teuer bezahlen müssen. Sie hatte in der heimischen Garage – wie früher – auskuppeln wollen. Der kräftige Tritt aufs Gaspedal endete mit einem Totalschaden an der Garagenwand.

Vor Beginn der Ausbildung ist für Frisch eine professionelle Beratung wichtig. Denn nicht alles, was technisch im Auto machbar ist, macht auch Sinn. Als wahrscheinlich einzige Fahrschule hat der Münsteraner ein Perimeter, mit dem er eine Gesichtsfeldmessung durchführen kann. Dies ist besonders nach Auftreten eines Schlaganfalls wichtig. „Die Augen werden oft unterschätzt“, weiß der 63-Jährige aus den unzähligen Fahrstunden seiner 40-jährigen Praxis. Eine regelmäßige Untersuchung der Augen alle zwei Jahre, insbesondere ab dem 45. Lebensjahr ist unerlässlich, so Frisch. Augenleiden kommen schleichend und schmerzfrei und werden deshalb von den Betroffenen oft selbst gar nicht bemerkt.

Die Rechtliche Lage

Dürfen sich Führerscheininhaber, nachdem sie einen schweren körperlichen Schicksalsschlag erlitten haben, überhaupt hinters Steuer setzen?

„Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er (…) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, (…) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“, heißt es in §315C Strafgesetzbuch. Der Strafrahmen ist der gleiche wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

„Niemand muss seinen Führerschein freiwillig abgeben“, stellt Hermann Frisch klar. Aber man darf nach einer schweren Erkrankung unter Umständen von der Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde von dem Handicap erfährt, muss sie von sich aus tätig werden. Dies kann zum Beispiel eine fachärztliche Untersuchung oder eine MPU nach sich führen.

In §2 der Fahrerlaubnisverordnung ist zudem festgelegt: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung (…) obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.“

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