Führerscheinverlust: Als Fußgänger zur MPU


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Jeder Autofahrer hat Angst vor der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Denn anhand einer MPU wird entschieden, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wer gerade keine Fahrerlaubnis besitzt, darf so lange nicht mit der Führerscheinprüfung beginnen, bis die MPU bestanden ist. Ein Damoklesschwert, das vor allem dazu dient Autofahrer mit massivem Alkohol- oder Drogenkonsum aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Menschen die Fahrerlaubnis zu verweigern, die in der Vergangenheit durch besonders aggressives und gefährliches Fahren aufgefallen sind.

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Die Durchfallquote bei der MPU lag nach Angaben des Bundesamtes für Straßenverkehrswesen im Jahr 2009 (BASt) bei stattlichen 36%, positive Beurteilungen erfolgen nur zu 51%, und in 13% der Fälle empfiehlt der Gutachter eine Nachschulung gemäß § 70 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung), weil Restbedenken bestehen. Mit anderen Worten: Jeder Zweite fällt durch.

Mit der Neuregelung der Punkteordnung werden zudem schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht mehr mit Punktwerten von eins bis sieben geahndet, es werden für einen Verkehrsverstoß nur noch bis zu drei Punkte auferlegt. Gleichzeitig sinkt aber die Punktegrenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht. Im Klartext: Der Autofahrer ist seinen Lappen viel früher los.

Was die Wenigsten wissen: Auch wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, kann seine Fahrerlaubnis verlieren und zur MPU aufgefordert werden.

Beispiel 1: Monika Speer (22) fährt angetrunken mit dem Fahrrad nach Hause. Die Radfahrerin hat zehn Longdrinks und zehn Schnäpse getrunken. Eine Polizeikontrolle stellt bei ihr einen Alkoholgehalt von 1,7 Promille fest. Obwohl sie mit dem Rad unterwegs war, wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet. Sie bekommt nach der neuen Gesetzgebung (seit 1. Mai 2014) drei Punkte in Flensburg und einen Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 900 Euro. Die Kosten für eine MPU betragen weitere 500–600 Euro.Fahrradfahrer, die einen Unfall verursachen oder besonders verhaltensauffällig unterwegs sind, können übrigens auch schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut zur Rechenschaft gezogen werden.

Beispiel 2: Fabian Schneider (25) konsumiert regelmäßig Kanabis und trinkt dazu Bier. Selbst wenn er nur als Fußgänger unterwegs ist, ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Grund dafür ist der Mischkonsum von Drogen und Alkohol. Wer mit einem Wert von 0,8 Promille Alkohol und nachgewiesenem THC-Konsum öffentlich spaziert, verliert den Führerschein. Erst nach bestandenem MPU-Test und einem erfolgreich absolvierten Drogenscreening ist eine Anmeldung zur Führerscheinprüfung wieder möglich. Das Autofahren unter THC-Einfluss gilt übrigens als Straftat und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Ablauf und Kosten eines Drogenscreenings

Erst durch eine völlige Drogenabstinenz kann die MPU absolviert werden. Die Drogenabstinenz muss im Vorfeld der Untersuchung mithilfe eines Drogenscreenings bewiesen werden.
 Der Ablauf ist standardisiert. Probanden müssen sich in unregelmäßigen Abständen einer Urinkontrolle unterziehen. Dabei werden die Termine nur einige Tage vorher bekannt gegeben. In der Regel nur 1–2 Tage vorher, da die meisten Drogen länger als 1–2 Tage im Urin nachweisbar sind.

Kosten für ein Drogenscreening: etwa 200 Euro.

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Ein Kommentar

  1. Andreas Müller am

    In dem Fall Fabian Schneider stellen sich mir folgende Fragen : Der Führerschein wurde entzogen , weil er nicht trennen konnte zwischen Autofahren und Rausch ? Er ging doch zu Fuß ? Kann man deutlicher trennen ? Als Führerscheininhaber und Cannabiskonsument darf man nicht mehr spazieren gehen, oder nur dann nicht wenn man noch dazu Alkohol trinkt ? Will man diesen Menschen staatlich legitimierten Hausarrest verordnen oder was soll das sonst sein ? Was soll das für ein Rechtsstaat sein der sowas verordnet ? Sowas machen bestenfalls Diktaturen, totalitäre Regime oder faschistische Staaten…ist diese Ansicht falsch ? Ein Staat der seine Moralvorstellungen mit Repression durchsetzt ist ein totalitärer Staat und kein Rechtsstaat, habe ich in der Schule gelernt….