Mit Winterreifen – sicher unterwegs


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Selbst wenn die ersten kalten Tage (scheinbar) noch auf sich warten lassen, ist es ratsam, spätestens jetzt an die Winterreifen zu denken. Wer den Wechsel beim Fachhandel oder in der Werkstatt vornehmen lässt, sollte dies rechtzeitig tun. Denn wenn ein Wetterumschwung kommt, ist ein Termin für den Reifenwechsel meist nur nach langen Wartezeiten zu bekommen.

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Auch vor dem ersten Schnee an die Winterreifen denken. Sie leisten auch bei herbstlichen Verhältnissen gute Dienste.

Ganz am Anfang steht die Frage nach der Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächen-Profil und Struktur so konzipiert sind, dass sie auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der Definition der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) sind somit Reifen mit M+S-Kennzeichen gefordert. Da diese Kennzeichnung keiner Kontrolle unterliegt, gibt es aber leider Reifen, die trotz dieser Kennzeichnung die geforderten Eigenschaften nicht erfüllen. Moderne Winterreifen tragen zusätzlich das sogenannte „Schneeflocken-Symbol“, um eine Differenzierung zu ermöglichen.

Motorräder müssen übrigens bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein, da sie auch als Kraftfahrzeuge gelten. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Reifen für Motorräder über eine M+S-Kennzeichnung verfügen. Deswegen gelten laut einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums auch Reifen ohne M+S-Kennzeichnung, die aufgrund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtlich Eigenschaften von Winterreifen haben, als Winterreifen.

Eine zeitlich gebundene Winterreifenpflicht gibt es nicht. Erfordern es die Witterungsverhältnisse wie oben beschrieben, so ist entweder mit Winterreifen zu fahren oder das Fahrzeug nicht in Betrieb zu setzen. Die Bußgelder und Punkte bei Zuwiderhandlung reichen von einem Punkt und 60 Euro bis zu einem Punkt und 120 Euro (wenn es dadurch zu einem Unfall kommt).

Die KÜS empfiehlt beim Kauf Qualitätsreifen zu bevorzugen. Der Fachhandel und die Kfz-Betriebe beraten hierzu kompetent. Abzuraten ist von Billigprodukten, sie bringen laut vieler Tests nicht die erforderlichen Resultate, etwa beim Bremsen auf verschneiter oder nasser Fahrbahn. Vor der Montage sollte eine gründliche Kontrolle von Reifen und Felgen stehen, denn Schäden können hier fatale Folgen im Straßenverkehr haben.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Für die sichere Fahrt auf Matsch und Schnee empfiehlt die KÜS mindestens vier Millimeter Profil. Auch das Alter des Reifens spielt eine Rolle, sie sollten nicht wesentlich älter als sieben Jahre sein. Die an der Reifenflanke stehende vierstellige DOT-Nummer in einem Kreis gibt hier Auskunft. Steht da etwa eine 1012, so bezeichnen die beiden ersten Zahlen die Kalenderwoche der Reifenproduktion, die beiden letzten Zahlen, also die 12, das Produktionsjahr (2012). Die KÜS empfiehlt den vom Hersteller empfohlenen Luftdruck im Reifen zu haben und diesen regelmäßig alle paar Wochen zu kontrollieren. Ein weiterer Effekt des richtigen Reifendrucks ist die Treibstoffersparnis.

Erwähnenswert ist noch der Aufkleber für den Geschwindigkeitsindex am Armaturenbrett. Hier steht die maximale Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug mit dem betreffenden M+S-Reifen gefahren werden darf. Fehlt er bei der Hauptuntersuchung, wird dies als erheblicher Mangel gewertet und die HU-Plakette verweigert.

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