Am Anfang war es schwerlich nachzuvollziehen, welche Wegstrecke zu welchen Konditionen der Personen- oder Güterbeförderer geleistet hat. Es gab die radumlaufgebundene Berechnung, welche sich nach der Wegstrecke orientierte. Eine zeitliche Berechnung anstatt der Entfernungspauschale konnte sich nicht durchsetzen. Daher gab es unzählige Versuche das optimale System zu entwickeln. Einen regelrechten Wettstreit der Taxameter-Entwickler und Hersteller erlebte die Weltausstellung 1889 in Paris. Verschiedene Länder präsentierten vor Ort bisherige Versuche eines optimalen Taxameters (zusammengesetztes französisches Wort aus taxi (Taxe, Preis) und mètre (im Sinne von Messgerät)). Belegt durch 112 Patente. Zu dieser Zeit waren es vor allem noch Pferdedroschken (die Bezeichnung Droschke stammt aus St. Petersburg), die die Aufgabe der Personenbeförderung ausübten. Offiziell setzt man seit 1892 den Taxameter, von dem das Wort Taxi in Kurzform abgeleitet wird, ein. Der Name Kienzle (Firma Jacob Kienzle) steht im deutschsprachigen Raum bei der Herstellung und Entwicklung des Taxameters als Synonym. Im technischen Entwicklungsbereich entspricht der Taxameter seitdem immer dem modernsten Stand der Technik.
Mit der ersten deutschen Taxameter-Droschke in Stuttgart, Mai 1897, einer motorisierten Daimler Victoria-Landaulet-Kutsche, erfolgt der Umbruch vom Pferd zum Motorantrieb. Staatliche Gesetzte regeln seit dieser Zeit immer wieder in unterschiedlicher Weise das Taxigewerbe.
In den 1920er- und 30er-Jahren ziert ein schwarz/weiß karierter Streifen, unterhalb der Fenster über die gesamte Länge der Karosserie entlang der Seitenlinie, das äußere Erscheinungsbild. Danach folgte die ganz in schwarz gehaltene Karosserie als Taxi. Nach vielen Diskussionen, aufgrund der Aufheizung im Innern der Taxis bei hohen Außentemperaturen, änderte der Gesetzgeber Anfang der 1970er-Jahre die Bestimmung der Außenfarbe von schwarz auf hell-elfenbein (RAL 1050). Diese Vorschrift besteht auch aktuell noch, obwohl es in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen gibt. Geregelt in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die Taxizentrale München hat 1958 das Taxi-Dachschild eingeführt, welches gleichzeitig bundesweit vorgeschrieben wurde. Auch sind das Aussehen, die Maße, die Beleuchtung und neuerdings auch der „stille Alarm“ festgelegt. Der „stille Alarm“ ist ein im Taxi-Dachschild integriertes, blinkendes rotes Licht, welches der Taxifahrer im Notfall auslösen kann. Jeder, der diesen Notruf erkennt, muss umgehend die Polizei verständigen.
Eine immer wieder vermeintlich falsche Verhaltensregel ist das Benutzen des Taxis seiner Wahl. In der Warteschlange der Taxis muss man nicht in das erste in der Reihe stehende Taxi einsteigen. Sie stehen zur freien Auswahl. Verweigert ein Taxifahrer die Beförderung eines Fahrgastes, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Das Taxi als Geschäftsfeld galt bisher als geschützt. Die Erprobung von autonom, automatisch und ohne Fahrer fahrenden Taxis zwingt ein traditionelles Gewerbe sich in Zukunft neu zu definieren. Wir beobachten diese Entwicklung von Seiten der Technik und Sicherheit ganz bestimmt. Weiterhin gute Fahrt!
Ein Taxigewerbe anzumelden, ist mit vielen Prüfungen und behördlichen Genehmigungen verbunden.
Einige wirtschaftliche Fakten (Stand 2016, alles Circa-Angaben): 26.000 Taxiunternehmen sind mit 56.000 Taxis unterwegs, dafür wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (inkl. Mietwagenverkehr, andere Definition gegenüber Taxi) ausgegeben, 430 Mio. Fahrgäste jährlich, bzw. 1,3 Mio. Fahrten mit Fahrgästen pro Tag, legen etwa 2,8 Mrd. Kilometer zurück.