Bereits seit 1995 bietet die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BOKraft) die Möglichkeit einer sogenannten stillen Alarmierung. Durch einen versteckt angebrachten Knopf kann ein Taxifahrer in Not das Taxischild auf dem Dach zum Blinken bringen – entweder das gesamte Schild oder insgesamt zwölf LED.
Das Problem: Kaum ein Normalbürger kennt diese Form der stillen Alarmierung. Die meisten vermuten, das haben Gespräche im Vorfeld dieses Artikels gezeigt, dass hier nur ein Fahrer auffällig signalisieren will, sein Taxi sei frei.
Gerade mal 15 bis 20 Prozent der deutschen Taxen sind aktuell mit diesem System ausgestattet, schätzt Gérome Scholz vom Taxischild-Hersteller Kienzle Argo Taxi International GmbH. Obligatorisch vorhanden ist es meist bei Droschken, die direkt bei einem Autohersteller bestellt werden.
Viele Unternehmer scheuen angesichts des hohen Kostendrucks in der Branche die Mehrkosten von 200 bis 300 Euro für die stille Alarmierung. „Das Gewerbe wird erst hellhörig, wenn wieder etwas passiert ist“, beklagt BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.
Mehrere tausend Übergriffe pro Jahr – Datenschutz bremst
Die blinkenden LED sind so angeordnet, dass sie nur aus gewisser Entfernung zu sehen sind, also sich nicht seitlich in Schaufenster- oder Autoscheiben spiegeln. Denn dann besteht die Gefahr, dass der Angreifer dies bemerkt und überreagiert. Entsprechend sollten auch Passanten, die den stillen Alarm sehen, nicht selbst eingreifen, sondern sofort die Polizei rufen.
Ausschalten lässt sich das blinkende Taxischild übrigens nur mit einem zweiten Schalter im Motor- oder Kofferraum. Das soll verhindern, dass ein Täter dies tut oder den Fahrer dazu zwingt. Eskaliert der Angriff, gibt es eine zweite Stufe der Alarmierung: Auf erneuten Knopfdruck blinken die Scheinwerfer und die hinteren Blinker, dazu ertönt die Hupe wie bei einer Alarmanlage. Dies ist in der BOKraft zwingend vorgeschrieben, während das blinkende Taxischild eine Kann-Vorschrift ist.
Mehr auf Prophylaxe zielt eine rund 250 Euro teure Überwachungskamera im Taxi. Der BZP plädiert für eine Aufzeichnung von Standbildern alle 15 Sekunden. Diese Aufnahmen sollten maximal 48 Stunden gespeichert werden können. Nur nach polizeilicher Anzeige soll der Zugriff darauf erlaubt sein. Nach einem Notruf sollte das Bild direkt gesendet werden können. Deutliche Hinweise am Fahrzeug zeigen den Fahrgästen, dass eine Kamera an Bord ist. Tonaufnahmen finden nicht statt.
Doch hier bremsen die Datenschützer. Der sogenannte „Düsseldorfer Kreis“ hält eine „anlasslose Videoüberwachung weder für erforderlich noch verhältnismäßig“. Lediglich ein manuelles Einschalten der Kamera in einer bedrohlichen Situation soll möglich sein. „In 75 Prozent aller Fälle erfolgen die Überfälle so überraschend, dass eine Reaktion des Fahrers nicht mehr möglich ist“, warnt BZP-Präsident Müller.