Generell gilt, wie bei allen Transaktionen auf diesem Weg: Vorsicht ist nicht nur die Mutter der Porzellankiste, sondern auch des neu erworbenen – neuen oder gebrauchten – Autos. Das Internet ist ein willkommenes
Zusatzangebot, sich zu informieren, birgt aber auch das Risiko herber Enttäuschungen.
Beim Autokauf im Internet gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim herkömmlichen Autokauf. Das bedeutet auch: Wenn der Kaufvertrag ausschließlich über das Internet abgewickelt worden ist, steht dem Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, sofern das Fernabsatzrecht Anwendung findet. Dieses Widerrufsrecht dient unter anderem dazu, übereilte Kaufvertragsabschlüsse rückgängig zu machen.
Das ist sinnvoll, weil man im Internet bereits mit einem Mausklick Fahrzeuginhaber werden kann.
Interessierte Käufer haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Versicherungskosten für das ausgewählte Modell zu informieren. Hier hilft ein Blick in Typklassenabfrage. Ratsam ist auf jeden Fall das Fahrzeug vor Ort abzumelden. Ein kurzzeitliches Kennzeichen für die Überführung gibt es gegen Vorlage eines Versicherungsnachweises bei jeder Zulassungsstelle. Bei der Übergabe müssen Brief und Kfz-Schein (oder Abmeldebescheinigung) vorliegen. Wer ein Auto kauft, das älter ist als drei Jahre, braucht die AU-Bescheinigung für die Ummeldung. Häufig ist der Autokauf im Internet eine Zug-um-Zug-Abwicklung: Bezahlung nicht vorab, sondern nur gegen Fahrzeug und Papiere.
Dass das Fahrzeug gründlich in Augenschein genommen wird, versteht sich beim Autokauf per Internet wie bei jedem Erwerb eines Fahrzeugs. Es sollte auf korrekte Angaben von Kilometerleistung, Unfallfreiheit, zum technischen Zustand, sowie zu etwaigen weiteren Beschaffenheitsangaben zum Fahrzeug besonders geachtet werden.
Auf dass man uneingeschränkten Spaß mit seinem neuen Auto hat!