In nunmehr 60 Mitgliedsländern, die der FIVA angehören, erörtern 75 Mitgliedsorganisationen über den Sinn und die Notwendigkeit einer Novellierung des Selbstverständnisses der Nutzung von historischen Straßenfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um fahrbares Kulturgut, welches als Verkehrsmittel erhalten werden soll. Es gibt bereits von der UNESCO anerkannte Grundsätze in Form der Charta von Barcelona (Regularien für historische Schiffe) und der Charta von Riga (betreff kulturrelevanter Eisenbahnen).
Als kulturhistorische «Fahr-Zeugen» gelten Automobile, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und andere mechanisch angetriebene, sowie schienenunabhängige Landfahrzeuge, die mit Dampf, Kraftstoff, Muskelkraft oder Elektrizität betrieben werden. Infrastrukturen, wie beispielsweise Verkehrswege (Straßen, Brücken), Fabrikationsbetriebe und Tankstellen werden explizit dazu gezählt.
Weiterhin sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten bewahrt werden, die zur Herstellung und zum Betrieb solcher Fahrzeuge nötig waren oder sind. Unerlässlich für den Erhalt der historisch und kulturell relevanten Fahrzeuge ist unter anderem auch der immer fortwährende Fahrbetrieb anlässlich Oldtimerausfahrten und -treffen. Ein solcher ist nur möglich, wenn die Substanz unter Zuhilfenahme authentischer Restaurierungsmaßnahmen und -materialien den Erhalt gewährleistet.
In diesem Zusammenhang ist der geschichtliche Individualaspekt eines jeden einzelnen Fahrzeuges von großer Bedeutung. Das heißt, es sind auch genauso epochale eindeutig zuzuordnende Anbauteile und Materialien zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Es besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Markierung von nachträglich eingefügten oder veränderten Bauteilen durch ein international anerkanntes Kennzeichnungssystem (Einschlag-Buchstaben). Diese komprimierte Darstellung dient zum Verständnis eines wichtigen und umfangreichen Sachverhaltes.