Personen, die wegen erstmaliger oder wiederholter Konflikte in der Wechselwirkung von Alkohol und motorisiertem Straßenverkehr auffällig wurden und dabei den Verlust der Fahrlizenz beklagen mussten, sind die stärkste Gruppe, wenn es darum geht, den gefürchteten Test absolvieren zu müssen, um den geliebten «Lappen» wieder zu bekommen. Etwa 100.000 Probanden treten jährlich an, um die oftmals kniffligen Fragen über sich ergehen zu lassen und um zu beweisen, dass ihr persönliches Vergehen nur ein Einzelfall war.
Es geht aber nicht nur darum, Einsicht in das eigene Fehlverhalten zu demonstrieren. Oder zumindest den Juroren glaubhaft «vorgaukeln» zu können, dass eine solche in ihrem ganz speziellen Falle vorliegt. Gefragt sind vielmehr der Nachweis persönlicher Integrität, von Charakterstärke und daraus resultierender Eignung zur Mobilität mit Kraftfahrzeugen und ähnlichen Verkehrsmitteln.
Mit wissenschaftlich fundierten Grundsätzen geht einer der anerkanntesten Experten auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit und der Eignung von «Wackelkandidaten» bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis diesen Fragenkomplex an. Professor Dr. Dieter Müller vom Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten in Bautzen verweist darauf, dass die Grundlage der MPU «bundesweit verbindlich vorgegebene wissenschaftliche Maßstäbe» seien. Damit widerspricht er – zumindest indirekt – dem häufig gemachten Vorwurf, bei der Entscheidungsfindung flössen allzu oft persönliche Sympathien oder eben Antipathien mit in die Entscheidungsfindung ein.
Fachleute, die darüber entscheiden, ob der «Idiotentest» denn nun zur Zufriedenheit des Jurors ausgefallen ist, arbeiten grundsätzlich in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Das verklausulierte Behördendeutsch bedeutet in diesem Fall nichts anderes, als dass auch diejenigen, die über die charakterliche Eignung von «Verkehrssündern» urteilen sollen, zuvor nachweisen müssen, dass sie dieser Aufgabe auch gewachsen sind. Das heißt, dass auch diese handelnden Personen im Laufe ihrer Ausbildung darauf «getrimmt» werden, objektive Fakten bei der Beurteilung des Gegenübers an den Tag zu legen und nicht etwa subjektive persönliche Eindrücke.
Bei der Beurteilung, ob ein/e Kandidat/in denn nun nur einmal dem vermeidbaren Sündenfall in die Fänge lief, oder eben auf Dauer individuelle Defizite aufweist, wird mehr als nur der Auftritt des Probanden beim eigentlichen Test mit in die Entscheidungsfindung einbezogen.
«Wer sich erst ein paar Tage vor dem eigentlichen Termin darum kümmert und sich nur halbherzig auf die MPU vorbereitet, der kann eigentlich gleich zu Hause bleiben»,
sagt Müller. Es gehe vielmehr darum, sich quasi von dem Zeitpunkt des Verlustes der Fahrerlaubnis an, auf den Termin der MPU vorzubereiten. Denn schließlich gehe ja auch kein Fußball-Bundesligist ohne eine konzentrierte Vorbereitung in die lange Saison.
Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, weil sie Alkohol (oder Drogen) und Autofahren nicht voneinander trennen konnten, sind aber nur eine Gruppe, deren Fahreignung im Zweifel steht. Man muss nicht unbedingt «einen über den Durst getrunken» haben, um ins Fadenkreuz der Verkehrsgerichtsbarkeit zu geraten. Dazu gehören auch Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände (Behinderung, Alter, bestimmte Abhängigkeiten, über Gebühr beanspruchte Berufsfahrer) bei der Beurteilung ihrer Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ein Sicherheitsproblem geworden sind.
Besonders im Fokus stehen Menschen, die entweder noch so gut wie keine Erfahrung auf unseren Straßen haben, oder auch Personen, die bei einem Blick auf das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins ein wenig nachdenklich werden sollten. Jahrzehntelange Umsicht und Rücksicht im und mit dem Automobil ist sicher von Vorteil bei der Frage nach der Eignung, noch dabei sein zu dürfen im Kreis der aktiven Auto- und Motorradfahrer. Aber wenn das biologische Alter zur Minderung der Reaktionsfähigkeit, zu körperlichen oder psychischen Einschränkungen führt, dann ist es meist schon vorbei, regulierend einzugreifen.
Wenn es dann wirklich einen Verkehrsteilnehmer erwischt hat und er/sie sich kundig machen will, wie, ab wann und wo man sich zu welchen Konditionen auf die Wiedererlangung des Führerscheins vorbereiten kann, sind die Fallstricke im Internet reichlich verteilt. Auf zahlreichen dubiosen Seiten wird nicht nur eine fachliche Unterweisung angeboten, sondern auch – was viel schlimmer ist – gleich die Garantie für das Bestehen des Aufgaben- und Anforderungskatalogs versprochen. Gegen teils saftige Bezahlung, versteht sich. Denn der Führerschein ist allerorten Objekt der Begierde. Um ihn möglichst rasch wieder zu erlangen, wird sehr oft der Geldbeutel viel rascher gezückt als bei anderen Gelegenheiten. Ein Trugschluss, wie auch das Seminar des DVR offen legte: «Es gibt keinen anerkannten Vorbereitungskurs, der gleich die Erfolgsgarantie mitliefert.»
Bei vielen Betroffenen wächst daher das begründete Misstrauen, dass das ganze «Geschäft mit der MPU» nur Geldmacherei sei. Aber es gibt seriöse verkehrstherapeutische Anbieter, die von Beginn an darauf aufmerksam machen, dass sie keinen Freifahrtschein ausstellen können. Sie bieten jedoch begleitende Hilfe auf einem langen Weg zur Selbsteinsicht, zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik und zur konstruktiven Änderung des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr an.
Das schlimme Wort vom Idiotentest, das im Übrigen auch schon Eingang in den Duden gefunden hat, wird nur dann wahr, wenn der Proband glaubt, die Untersuchung ohne ernsthafte Vorbereitung und Verhaltensänderung bestehen zu können. Und das sind dann die eigentlichen Idioten. Für sie, aber auch für andere gilt:
Im Falle eines Falles ist Rückbesinnung auf das eigene Tun und Einsicht in das eigene Fehlverhalten der erste Schritt, um nicht nur den Gutachter, sondern auch sich selbst langfristig von der persönlichen Fahreignung zu überzeugen.