KÜS informiert: Der neue Bußgeldkatalog


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Seit einigen Wochen ist der neue Bußgeldkatalog für die Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Straßen gültig. In der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), so die offizielle Bezeichnung des Bußgeldkataloges, wird jetzt auf Eintragung und Punktevergabe verzichtet, wenn bei den Verstößen keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit vorliegt. Dafür fallen manche Geldstrafen nun höher aus. Auch für die Fristenüberziehung bei der Hauptuntersuchung ändern sich einige Dinge. Darauf weist die KÜS hin.

Foto: Becker & Bredel

Wenige Dinge werden so heiß diskutiert wie die Ahndung von Verkehrsverstößen mit Punkten und den damit verbundenen Eintragungen im Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Die seit dem 1. Mai diesen Jahres geltenden Änderungen im Bußgeldkatalog machen da keine Ausnahme.

Neu ist vor allem, dass bei Verstößen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, keine Punkte mehr vergeben und damit auch keine Eintragungen in Flensburg vorgenommen werden. Beispiele sind etwa Beleidigungen im Straßenverkehr, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch, so dieser ohne Fahrverbot geahndet wird. Ordnungswidrigkeiten wie das unberechtigte Befahren von Umweltzonen oder Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von Lkws entfallen ebenfalls in der Punktevergabe, werden aber mit höheren Geldbußen belegt.

Auch bei der Überziehung von Fristen zur Hauptuntersuchung ändert sich etwas. Darauf weist die KÜS hin. Für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger gilt wie bisher bei einer Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate eine Geldbuße von 15 Euro, bei mehr als vier und bis zu acht Monaten ein Betrag von 25 Euro. Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2014 bei der Überziehung um mehr als acht Monate. Hier sind jetzt 60 statt wie bisher 40 Euro fällig. Dafür gibt es nur einen statt wie bisher zwei Punkte.

Bei Nutzfahrzeugen, die einer jährlichen Haupt-untersuchung unterliegen, werden bei einer Überziehung von bis zu zwei Monaten 15 Euro fällig, bei mehr als zwei und bis zu vier Monaten 25 Euro. Diese Regelung bleibt wie bisher bestehen. Bei einer Überziehung von mehr als vier und bis zu acht Monaten werden jetzt 60 Euro statt bisher 40 Euro fällig, wie bisher gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei mehr als acht Monaten Überziehung der bei Nutzfahrzeugen jährlich fälligen Hauptuntersuchung werden wie bisher 75 Euro fällig, die Punktezahl reduziert sich allerdings von zwei auf einen Punkt in Flensburg.

Der fällige Monat für die Hauptuntersuchung steht am oberen Rand der Plakette, die Jahreszahl in der Mitte der Plakette.

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