Bei solchem Reifenschaden sind die Minimalanforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Die Funktion des Reifens als Kontakt des Fahrzeugs zur Straße ist völlig missachtet worden.
Reifenschaden – mal wieder
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Bei solchem Reifenschaden sind die Minimalanforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Die Funktion des Reifens als Kontakt des Fahrzeugs zur Straße ist völlig missachtet worden.
An der Vorderachse des Fahrzeugs sind beide Federn gebrochen. Zusätzlich ist vorne links auch der Federteller zur Hälfte weggebrochen, sodass die Feder keinerlei Lagerung mehr aufweist und frei in der Luft hängt. Der Fahrer hatte den Mangel nicht bemerkt und erschien «nur» zur regelmäßig auszuführenden Hauptuntersuchung an der Prüfstelle.
So viel Liebe zur Musik geht eindeutig zu weit:
Was der Austausch von Kopfstützen durch (notdürftig befestigte) Musicboxen bei einem Unfall an Folgen nach sich zieht, ist selbst für erfahrene Prüfingenieure schlichtweg nicht vorstellbar. Die Kopfstütze im Auto hat ihre Funktion und ist durch nichts zu ersetzen.
Das Foto zeigt eine unsachgemäße Befestigung des Kennzeichens mit herausragendem Schraubenkopf.
Die Tücke liegt im Detail, da durch die scharfkantige Oberfläche des Schraubenkopfs Verletzungsgefahr gegeben ist.
Die Folgen einer durchgerosteten Bremstrommel sind unschwer auszumalen: Schlimmstenfalls kann sie das Versagen der kompletten Bremsanlage bewirken – mit verheerenden Folgen für die Sicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr.
Das Problem «undichte Ölwanne» gehört in die Hände des Fachmanns. Völlig unzulässig ist der Versuch, das entstandene Leck mit Spachtelmasse zu beseitigen – wie hier geschehen.