Sensationslust an Unfallstellen


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Am Ende kann eine Haftstrafe stehen

Im »Schneckentempo« wird man an einer Unfallstelle vorbeigeführt. Polizeibeamte, Sanitäter, auch freiwillige Helfer – sie alle verrichten ihre Arbeit zum Wohle der Verletzten. Man versucht, möglichst schnell und vor allem sicher am Ort des grausamen Geschehens vorbeizukommen.
Und dann: Jemand, der ebenfalls die Unfallstelle passieren muss, nimmt per Handy Fotos und/oder Videos mit Ton auf. Nicht selten findet sich das dann später in den sozialen Netzwerken, auch Kommentare über das Erlebte fehlen nicht. Eine besonders widerwärtige Form der Sensationslust.
Dagegen setzt sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit Nachdruck ein. Der Verband fordert explizit rechtliche Konsequenzen für »Gaffer«. Wer Unfälle fotografiert und/oder filmt, setzt das Leben der Unfallopfer aufs Spiel. Denn mit diesem Verhalten erschweren Gaffer die Arbeit der Einsatzkräfte. Sie verhindern unter Umständen sogar, dass diese überhaupt so früh wie möglich eintreffen, wo sie dringend gebraucht werden. Dadurch verschlimmern sie bereits ohnehin tragische Unfallsituationen. Nicht zuletzt ist das eine Missachtung der Persönlichkeit, die schon als solche rechtlich problematisch ist. Unstrittig ist, dass rein rechtlich eine Pflicht besteht, bei Unfällen im Bedarfsfall Erste Hilfe zu leisten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gaffer durch ihr Verhalten einen Rückstau verursachen können, der wiederum ein hohes Risiko für Auffahrunfälle darstellt.
Für Unfallopfer gilt generell: Die medizinische Versorgung am Unfallort muss schnellstmöglich erfolgen. Wunden müssen erstversorgt werden und schlimmstenfalls Reanimationen erfolgen. „Jede Minute zählt“ – das ist hier wörtlich zu nehmen. So kann Gaffen durchaus als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Vor allem in Verbindung mit der Veröffentlichung solcher Fotos und Videos im Internet kann am Ende eine Haftstrafe für diejenigen stehen, die so ihrer Sensationslust freien Lauf lassen.
Aber wie handelt man korrekt, wenn man sich einer Unfallstelle nähert? Rettungsgasse bilden! Und: „Wenn Sie unmittelbar Zeuge eines Unfalls werden, achten Sie darauf, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle abzusichern, indem Sie ein Warndreieck aufstellen. Und das Handy sollte nur aus der Tasche genommen werden, um die 112 zu wählen. Anschließend sollten Sie sich um etwaige Verletzte kümmern“, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner.

FOTOS BAST/THOMAS BIELING, SP-X

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