Sicher unterwegs mit Wohnmobil und Caravan


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Von München zum Nordkap oder von Hamburg nach Sizilien, und das mit Wohnmobil oder Caravan. Das ist längst keine Seltenheit mehr, auch jenseits der „klassischen“ Ferien-Reisezeit: 353.663 Wohnmobile und 579.546 Wohnanhänger waren laut Kraftfahrt-Bundesamt am 1. Januar 2013 in Deutschland zugelassen. Sie werden meist nur wenige Wochen im Jahr bewegt, dann aber oft über weite Strecken. Es ist also besondere Sorgfalt angesagt.

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Bei den Wohnanhängern stellten die KÜS-Prüfingenieure HU-relevante Mängel häufig im Bereich der Bremsanlage und der Lichtanlage fest. Eine regelmäßige Kontrolle der Funktionalität ist empfehlenswert. Besonderes Augenmerk haben die KÜS-Prüfingenieure auf Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Mängel durch Verschleiß sollten im Vorfeld beseitigt werden.

Bei der Bereifung der Anhänger zählt die Profiltiefe. Mindestens 1,6 Millimeter sind vorgeschrieben, die KÜS empfiehlt 3 Millimeter. Kontrolliert werden die Reifen auch auf Beschädigungen. Bei Wohnanhängern, die nach der 9. Ausnahmeverordnung der StVO eine 100-km/h-Zulassung besitzen, dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre alt sein (zu erkennen an der DOT-Nummer), da sonst dieser Ausnahmestatus nicht mehr gilt.

Klar definiert sind Wohnmobile – Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung, so konstruiert, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens Tisch und Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfassen. All dies ist im Wohnbereich fest anzubringen, allein der Tisch darf leicht entfernbar sein. Achtung: Werden größere Kombis, Transporter und Multivans zu Wohnmobilen umgerüstet, um in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen zu kommen, verlieren sie schnell die beschriebene Zweckform.

Auch bei den Wohnmobilen ist die Funktion der Lichtanlage und der Bremsanlage der häufigste Mangel. Weitere finden sich bei den Hauptuntersuchungen der KÜS im Bereich des Motors und der Abgasanlage (Ölverlust, eine defekte Auspuffanlage sowie das Nichterreichen der Grenzwerte bei der Untersuchung des Abgasverhaltens) und an der Bereifung.

Wohnmobile haben meist verstärkte Reifen (Reinforced oder C-Reifen). Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich (Reinforced-Reifen sind in der
Seitenflanke verstärkt; C-Reifen in der Lauffläche), weshalb man auch nicht verschiedene Reifen auf einem Fahrzeug montieren sollte. Außerdem muss der zu beachtende Luftdruck bei C-Reifen erheblich höher sein! Werden Reifen längere Zeit mit zu niedrigem Luftdruck betrieben, folgt eine zu hohe Eigenreibung des Pneus, was zu Beschädigungen und einem geplatzten Reifen führen kann.

Besonders achten die Prüfer bei einem Wohnmobil und Wohnanhänger auf die Flüssiggasanlage zum Betrieb der durch die Definition vorgeschriebenen Kücheneinrichtung. Sie muss spätestens alle zwei Jahre von einem Fachmann kontrolliert werden, der eine Prüfbescheinigung ausstellt. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, wird ohne die positive Prüfbescheinigung keine HU erteilt. Man kann die Gasprüfung allerdings auch zusammen mit der HU durchführen lassen. Gasflaschen, -kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Diese Teile dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Auch kann bei einer ungeprüften Gasanalage der Versicherungsschutz gefährdet sein. Bei einem Brandschaden verlangen die Versicherungen als Erstes die Gasprüfbescheinigung zur Einsicht.

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Für Wohnmobile gelten bei der Hauptuntersuchung aus gutem Grund spezielle Regeln: Mängel an so großen und schweren Fahrzeugen können zu besonders folgenschweren Unfällen führen. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen nach der Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 Tonnen, aber leichter als 7,5 Tonnen, haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie alle 2 Jahre vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 6. Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

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