Die Mehrzahl aller geahndeten Vergehen im Straßenverkehr, so die Aussage des ACE (Auto Club Europa e. V.), wird von Männern begangen, wobei das Gros der Verkehrssünder zwischen 21 und 25 Jahren alt ist. Trunkenheitsfahrten sind dabei nach wie vor die am häufigsten vor Gericht verhandelten Tatbestände – jede vierte Fahrt unter Alkoholeinfluss endet überdies in einem Verkehrsunfall. Aber längst nicht alle auffällig gewordenen Straftäter im Straßenverkehr stehen am Ende vorm Kadi. So wurden 2009 nur 71 von insgesamt 295 ertappten Verkehrs-Straftätern von einem Gericht verurteilt oder mit anderen behördlichen Sanktionen belegt.
Übermäßig oft mussten die Gerichtsbarkeiten im Saarland ihr Urteil in Sachen Verkehrsstraftaten fällen. Pro 100.000 strafmündige Einwohner wurden fast 370 Saarländer wegen Vergehen im Straßenverkehr verurteilt. Das sind immerhin 60 Prozent der gesamten Bevölkerung des kleinsten Bundeslandes. Zum Vergleich und zur Verdeutlichung: Bundesweit wurden «nur» 289 Verurteilungen aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr ausgesprochen. Schon in vergangener Zeit ist das Saarland in Sachen Verkehrssicherheit negativ aufgefallen und wurde deshalb vom ACE auf einen «Problemindex» gesetzt. Ebenfalls deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegen neben Rheinland-Pfalz mit 342 Verurteilungen auch Baden-Württemberg mit 340 und Mecklenburg-Vorpommern mit 357 Verurteilungen. Den Durchschnitt senken Länder wie Schleswig-Holstein und der Stadtstaat Bremen mit 224 bzw. 231 Verurteilungen.
Länder- und Geschlechter-Unterschiede
Laut ACE sind die zum Teil eklatanten Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht unbedingt auf die höhere Gesetzestreue der Autofahrer zurückzuführen. Ursächlich kann ebenso eine deutlich höhere Anzahl von Menschen mit Fahrzeugen sein oder regional unterschiedlich ausgeprägtes Verhalten. Aber auch die Anzahl durchgeführter Polizeikontrollen beeinflusst die Zahl der Verurteilungen nachhaltig. Und nicht zuletzt muss das Amt ein Verfahren auch einleiten, um eine Verurteilung zu erzielen.
Auch die geschlechterspezifische Anzahl der Verurteilungen, bei der Männer mit 85 Prozent unangefochten an der Spitze liegen, lässt sich erklären. Die Schwere der von Frauen begangenen Straftaten ist in der Regel deutlich geringer als die bei Männern. Demzufolge fällt auch das jeweilige Strafmaß deutlich geringer aus. Überdies sind Männer in einigen Lebensbereichen deutlich häufiger straffällig als Frauen – der Bereich Straßenverkehr gehört dazu.